Betreiber in der Pflicht mit der neuen Maschinenverordnung (EU) 2023/1230
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Die neue Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 richtet sich wie auch schon bisher die Maschinenrichtlinie an Hersteller von Maschinen. Doch auch Betreiber müssen mit ihr vertraut sein. So ist beispielsweise das Thema "Wesentliche Veränderungen" nun europaweit einheitlich geregelt, der Inhalt weicht jedoch etwas vom deutschen BMAS-Interpretationspapier ab. Im Falle einer wesentlichen Veränderung wird ein Betreiber zum Hersteller und muss die Anforderungen der Maschinenverordnung einhalten.
Der Vortrag befasst sich mit der Frage, wann eine wesentliche Veränderung vorliegt, welche Konsequenzen dies für Betreiber hat, wo die Fallstricke liegen und welche Themen aktuell noch offen sind.
Abschließend wird noch kurz auf den Zusammenhang mit der Betriebssicherheitsverordnung eingegangen.

