Geschäftsführerin und Gesellschafterin
Qualitybase GmbH
Sabine Schaub ist Geschäftsführerin und Gesellschafterin der Qualitybase GmbH, DAkkS-akkreditierte Qualitätsmanagerin, Auditorin sowie Beirätin im Arbeitsschutz-Beirat der Haufe Group. Sie führt Datenschutz, Qualitäts- und Compliance-Management, Arbeitssicherheit und Nachhaltigkeit in einer Struktur zusammen und entlastet damit mittelständische Unternehmen von einer Regulierungslast, die sie personell nicht mehr abbilden können. Aktueller Schwerpunkt: die rechtssichere Einführung von Künstlicher Intelligenz – zwischen KI-Verordnung, DSGVO, Betriebsverfassungs- und Arbeitsschutzrecht.
Datum
Künstliche Intelligenz ist in den Betrieben angekommen – oft schneller, als Regelwerke und Verantwortlichkeiten nachziehen können. Mit dem 2. August 2026 nehmen die Marktüberwachungsbehörden ihre Kontrolltätigkeit auf, und mit dem KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetz (KI-MIG) ist geklärt, wer in Deutschland prüft und sanktioniert. Gleichzeitig verschiebt der Digital Omnibus die Pflichten für Hochrisiko-KI nach hinten. Was gilt damit jetzt wirklich – und was heißt das für den Arbeitsschutz?
Der Vortrag gibt einen kompakten, praxisnahen Überblick über die drei Dimensionen eines sicheren KI-Einsatzes: die rechtlichen Pflichten aus KI-Verordnung, DSGVO und Betriebsverfassungsgesetz, die neuen Angriffsflächen für die Informationssicherheit und – im Schwerpunkt – die Konsequenzen für den betrieblichen Arbeitsschutz. Dass die Pflicht zur KI-Kompetenz bereits seit Februar 2025 für jeden Betreiber gilt, ist vielen Unternehmen bis heute nicht bewusst.
Im Zentrum steht die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG: Sie ist das Instrument, mit dem Fachkräfte für Arbeitssicherheit KI-Risiken systematisch erfassen – von psychischer Belastung und Automation Bias über die Nachvollziehbarkeit von Systementscheidungen bis zur Verantwortung bei Systemausfall. Anhand konkreter Beispiele aus dem Alltag der Sifa zeigt der Vortrag, wo KI den Arbeitsschutz stärkt und wo sie neue Gefährdungen schafft – etwa an der schmalen Grenze zwischen zulässiger Müdigkeitserkennung aus Sicherheitsgründen und der nach Art. 5 KI-VO verbotenen Emotionserkennung am Arbeitsplatz.
Die Teilnehmer nehmen einen Fahrplan in sieben Schritten mit, mit dem sich KI im eigenen Betrieb rechtssicher, cybersicher und arbeitssicher einführen lässt.